FC Geisenfeld schützt sein Vereinslogo als Marke


Der FC Geisenfeld e. V. hat sein Vereinslogo beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Marke schützen lassen. Damit möchte der Verein sicherstellen, dass das charakteristische Logo künftig ausschließlich für vom Verein autorisierte Zwecke verwendet wird.
Der Markenschutz erstreckt sich auf die eingetragenen Waren- und Dienstleistungsklassen 25, 35 und 41. Klasse 25 umfasst insbesondere Bekleidung, Schuhwaren und Kopfbedeckungen – also beispielsweise Trikots, Trainingsbekleidung, T-Shirts, Fanartikel oder andere Vereinskleidung. Klasse 35 betrifft insbesondere Werbung, Marketing, Verkaufsförderung sowie Geschäfts- und Organisationsdienstleistungen. Klasse 41 umfasst unter anderem Ausbildung, Unterhaltung sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten und ist damit für den Sport- und Vereinsbetrieb des FC Geisenfeld e. V. von besonderer Bedeutung.
Mit der Eintragung erhält der Verein einen klar definierten Markenschutz für die erfassten Waren und Dienstleistungen. Das Logo darf deshalb nicht ohne vorherige Zustimmung des FC Geisenfeld e. V. für geschäftliche, werbliche oder sonstige vom Markenschutz erfasste Zwecke verwendet werden.
Wer das geschützte Logo beispielsweise auf Vereinskleidung, Werbematerialien, Verkaufsartikeln, Internetseiten, Social-Media-Beiträgen oder sonstigen Veröffentlichungen verwenden möchte, benötigt dafür eine vorherige Freigabe durch den 1. Vorstand des FC Geisenfeld e. V.
Der Verein hat hierfür ein einfaches internes Freigabeverfahren eingerichtet.
Der FC Geisenfeld e. V. möchte mit dem Markenschutz insbesondere die Identität, das Erscheinungsbild und die Werte des Vereins schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass das Vereinslogo ausschließlich in einem angemessenen und vom Verein gewünschten Zusammenhang verwendet wird.
Hinweis: Der tatsächliche Schutzumfang richtet sich nicht allein nach den Nummern 25, 35 und 41, sondern nach dem konkret beim DPMA eingetragenen Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Das DPMA weist ausdrücklich darauf hin, dass der Schutzumfang einer Marke durch die für sie eingetragenen Waren und Dienstleistungen bestimmt wird.
FC Geisenfeld e. V.
Werner Thorwarth 1. Vorstand